Der unten aufgeführte Inhalt ist aus folgendem Grund nicht zugänglich: Nichteinhaltung der EN 301 549 (WGAC 2.1) wie folgt:
- Anforderung 9.1.1.1 - Unzulässige Verwendung von Textalternativen zu Nicht-Text-Inhalten
- Anforderung 9.1.2.1 - Es werden keine Alternativen zu reinen Videoinhalten angeboten
- Anforderung 9.1.2.3 - Videoinhalte haben kein Transkript oder keine Audio-Beschreibung
- Anforderung 9.1.3.1 - Unzulässige Verwendung von Strukturelementen
- Anforderung 9.1.3.2 - Unzulässige Verwendung von Strukturelementen
- Anforderung 9.1.4.3 - Interaktive Elemente sind farblich nicht unterscheidbar
- Anforderung 9.1.4.5 - Es sind Bilder von Text vorhanden und es ist kein Style Switcher verfügbar
- Anforderung 9.1.4.10 - Seiten können auf kleinen Displays nicht ohne horizontales Scrollen angezeigt werden
- Anforderung 9.1.4.11 - Interaktive Elemente haben einen geringen Farbkontrast
- Anforderung 9.2.2.1 - Der Benutzer hat keine Kontrolle über das Timing des Inhalts
- Anforderung 9.2.2.2 - Der Benutzer hat keine Kontrolle über den verschwindenden Inhalt
- Anforderung 9.2.4.1 - Es sind keine Bypass-Links verfügbar
- Anforderung 9.2.4.4 - Links haben keinen Titel oder eine Möglichkeit, ihren Zweck zu verstehen
- Anforderung 9.2.4.6 - Unzulässige Verwendung von Überschriften und Bezeichnungen
- Anforderung 9.2.5.3 - Unsachgemäße Verwendung von Bezeichnungen
- Anforderung 9.3.3.2 - Unsachgemäße Verwendung von Kennzeichnungsschildern
- Anforderung 9.3.3.3 - Fehlen von Korrekturvorschlägen
- Anforderung 9.4.1.1 - Code enthält Fehler
- Anforderung 9.4.1.2 - Unsachgemässe Verwendung von Bezeichnungen, Namen, Werten, Rollen.
Abfassung der Erklärung zur Zugängchkeit:
Diese Erklärung wurde am 12/03/2024 verfasst. Die Informationen in der Erklärung stammen aus einer von einem Dritten durchgeführten.