Angesichts der aktuellen Ereignisse in der Ukraine und den umliegenden Ländern hoffen wir, dass Sie und Ihre Reisebegleiter sicher sind und von der beunruhigenden und instabilen Situation nicht betroffen sind. Wir verstehen, dass Sie vielleicht Fragen dazu haben, wie sich diese Ereignisse auf die von uns angebotene Hilfe und den Versicherungsschutz auswirken werden.
Überprüfen Sie bitte zunächst die Gültigkeit Ihrer Reiseversicherung für Ihr Reiseziel. Aktuelle Informationen und Reisehinweise für Ihr Reiseziel finden Sie auf der Website Ihres örtlichen Auslandsamtes.
In einem zweiten Schritt sehen Sie bitte in Ihren Versicherungsunterlagen nach, die wichtige Informationen über Ihren Reiseschutz enthalten, und wenden Sie sich an Ihren Reiseanbieter (z. B. Fluggesellschaft, Reisebüro oder Reiseveranstalter), der eine gute Informationsquelle für Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Reise sein kann. Ihr Reiseanbieter kann je nach Situation, Zeitplan, Reiseziel usw. häufig die Reise verschieben, ändern oder erstatten.
Für den Fall, dass Ihr Reiseanbieter nicht in der Lage ist, Lösungen anzubieten, finden Sie hier einige allgemeine Überlegungen zu Ihrer Reiseversicherung, die sich speziell auf die Situationen beziehen, mit denen einige Reisende in oder um Europa konfrontiert werden können. Krankheiten, Verletzungen und unvorhergesehene Ereignisse, die nicht mit der Situation in der Ukraine zusammenhängen, sind im Allgemeinen durch die Reiseversicherung abgedeckt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen, aber im Allgemeinen sind die folgenden Umstände nicht durch die Reiseversicherung abgedeckt (bitte erkundigen Sie sich bei unseren Teams in Ihrem Wohnsitzland):
- Sinneswandel oder Flugangst. Die Stornierung einer Reise nach Frankreich aufgrund der Krise in der Ukraine wird beispielsweise nicht von der Reiseversicherung abgedeckt.
- Direkt oder indirekt durch Krieg verursachte Ereignisse. Flugverbotszonen, die zur Stornierung von Flügen führen, werden von der Reiseversicherung nicht abgedeckt (können aber von Ihrem Reiseanbieter abgedeckt werden).
- Wirtschaftssanktionen, die Ihre Reisepläne durchkreuzen. Wenn zum Beispiel Ihre Kreditkarte aufgrund von Zahlungsbeschränkungen (z. B. SWIFT) gesperrt wird, ist dies nicht durch die Reiseversicherung abgedeckt.
- Annullierte Flüge. Wenn Ihr Flug beispielsweise von Ihrem Reiseveranstalter storniert wird, sollte die Erstattung durch die Fluggesellschaft, den Reiseveranstalter oder den Reiseanbieter erfolgen.
- Änderungen von negativen Reisehinweisen. Die Änderung des Status "rot/flugunfähig" für die Ukraine wird beispielsweise nicht von Ihrer Reiseversicherung übernommen (kann aber von Ihrem Reiseanbieter übernommen werden).
Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz haben, können Sie sich an unseren 24-Stunden-Notdienst wenden.