Sie können jeden Vorfall auch persönlich direkt an das jeweilige Allianz Partners Compliance Team in dem Land, in dem Sie leben, melden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der lokalen Allianz Partners Website. Informationen zu den Ansprechpartnern von Allianz Partners weltweit finden Sie hier.
Die oben genannten Kanäle sind nicht für Beschwerden gedacht, die nicht auf ein Fehlverhalten oder einen Verstoß gegen externe Gesetze und Vorschriften oder interne Unternehmensregeln zurückzuführen sind. Beschwerden, die sich auf eine Versicherungspolice oder eine unserer Dienstleistungen beziehen, sollten über den entsprechenden Unternehmenskanal eingereicht werden, der in den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice angegeben ist.
Allianz Partners wird Fehlverhalten umgehend und angemessen durch geschultes Personal untersuchen, das geeignete Verfahren einschließlich eines formellen Untersuchungsprozesses einhält. Der Prozess der Bewertung der Anschuldigungen, die in der Whistleblowing-Meldung offengelegt werden, und die Untersuchungsschritte sind im AzP-Untersuchungsprotokoll festgelegt.
Die eingereichte nicht-anonyme Meldung wird bearbeitet und der Hinweisgeber erhält innerhalb von 7 Tagen eine entsprechende Bestätigung.
Die Weiterverfolgung des Hinweises mit Informationen über die von Allianz Partners ergriffenen Maßnahmen erfolgt innerhalb von drei Monaten nach dem Bestätigungsdatum. In Einzelfällen, insbesondere wenn das gemeldete Anliegen komplex ist und eine intensive Untersuchung erfordert, wird ein Feedback nach sechs Monaten ab dem Bestätigungsdatum gegeben. Wenn sich die Anschuldigungen als unbegründet erweisen oder wenn die Meldung nicht mehr zutreffend ist, kann der Fall (die Meldung) geschlossen werden. In diesem Fall muss der Hinweisgeber schriftlich über die Schließung des Falles informiert werden.
Sie haben auch das Recht, sich bei den zuständigen örtlichen Behörden zu melden, wenn Sie dies wünschen.